AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FRANK MESSERSCHMIDT DESIGN

 

1. ALLGEMEINES

  1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Frank Messerschmidt, Köln, erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
  2. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung sind die Bedingungen angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. ANGEBOT – ANGEBOTSUNTERLAGEN – DATEN

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ab Werk. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Maß- u. Gewichtsangaben unterliegen handelsüblichen Abweichungen, d.h. sie sind lediglich ungefähr und annähernd und sind keine garantierte Beschaffenheit.
  3. An allen von uns gefertigten Produkten behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, insbesondere bei Sonderanfertigungen. Werden unsere Urheber- oder Patenrechte berührt, bedarf es bei Weitergabe von Informationen an Dritte unserer schriftlichen Genehmigung.
  4. Kundenanfertigungen / Sonderanfertigungen

Grundlage sind die bei Auftragserteilung maßgeblichen Unterlagen. Abweichungen sind zeitig anzuzeigen und besonders zu kennzeichnen, hierdurch anfallende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.

  1. Werkzeuge / Vorrichtungen / Formen

Aufgrund von technischer Innovation sind wir berechtigt, diese ohne vorherige Anzeige zu ändern. Unabhängig von Auftrag und Kostenanteilen bleiben diese in unserem Eigentum.

 

3. PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in € und gelten ab Werk ausschließlich Fracht, Rollgeld, Versicherung und Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skontoabzug bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

Zahlungen sind vom Käufer innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zu leisten.

 

4. FRISTEN DER LIEFERUNG UND LEISTUNG

Liefertermine und Lieferfristen gelten grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Vereinbarungen über verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform und unserer Bestätigung. Können wir nicht leisten, wird der Käufer unverzüglich informiert.

Eine als verbindlich vereinbarte Lieferzeit beginnt erst nach endgültiger Klärung aller für den Auftrag relevanter Fragen.

Leistungsverzögerungen, die aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Verzögert sich der Versand infolge einer vom Käufer zu vertretenden Umstand wird ihm ab dem 14. Tag nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft die bei uns oder bei Dritten entstandenen Kosten der Lagerung in Rechnung gestellt.

Nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenden Nachfrist sind wir berechtigt, über den Lieferungsgegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessener Nachfrist zu beliefern. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich möglicher Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem er in Annahmeverzug gerät. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Leistung in Rückstand, so ist der Käufer berechtigt, eine, unter Berücksichtigung des Lieferwertes, angemessene Verzugsentschädigung zu verlangen. Hat uns während des von uns zu vertretenden Verzuges der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten.

Unvorhersehbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, u. a. Anlieferung wesentlicher Komponenten und Materialien, höhere Gewalt, verlängern die Leistungszeit angemessen. Können wir nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl Käufer als auch wir zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Sonderanfertigungen sind ohne Rücksicht auf die vereinbarte Lieferfrist abzunehmen.

 

5. GEFAHRENÜBERGANG

Mit Übergabe der Ware/Sendung an Transporteur, Spediteur oder der sonst mit zur Ausführung der Versendung bestimmten Person/Anstalt/Firma geht das Risiko auf den Käufer über. Das gilt auch im Falle einer frachtfreien Lieferung.

Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr von uns auf Käufer mit erfolgter Übergabe.

Wird der Versand durch den Käufer verzögert oder die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht abgenommen, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über. Die Kosten der Lagerung trägt der Käufer.

Eine Versicherung gehen Transportschäden oder Verlust erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Die Kosten trägt der Käufer.

 

6. VERSAND

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei frachtfreien Sendungen oder FOB-Lieferungen. Mehrkosten für Eil- und Expressgüter werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG – HAFTUNG

Der Käufer hat die erhaltene Ware unverzüglich auf Beschaffenheit, Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich an uns mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.

Die Gewährleistungspflicht beträgt mit Ablieferung der Ware 1 Jahr.

Bei Lieferung mangelhafter Ware steht es uns frei, unserer Gewährleistungs-verpflichtung durch Nachbesserung, Austausch ordnungsgemäßer gegen mangel-hafte Ware, Ersatz des Minderwertes oder aber durch Wandlung nachzukommen.

Die Ausübung der Gewährleistungsverpflichtungen an anderen als den vertraglich bestimmten Erfüllungsorten berechtigt uns für die insoweit geleistete Mehrarbeitszeit sowie für die angefallenen zusätzlichen Reisekosten von Seiten des Käufers Ersatz zu verlangen.

Technische Daten, Maße und Gewichtsangaben in Prospekten, Werbeschriften oder ähnlichen Unterlagen dienen lediglich der allgemeinen Warenbeschreibung.

 

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Schadensersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Frank Messerschmidt oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.

Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet wir nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Haftungsausschluss und Begrenzung der Haftung gelten auch nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Der Haftungsausschluss gilt weiter nicht, soweit der Schaden auf dem Fehlen garantierter Beschaffenheitsmerkmale beruht oder wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, solange nicht vollständig alle Forderungen von uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitiger oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

Im Falle der von uns gelieferten, unveränderten oder weiterverarbeiteten Ware tritt der Käufer hiermit bis zur vollen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer verpflichtet sich im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit, uns auf Verlangen die Namen seiner Abnehmer bekannt zu geben, an die unsere Ware weitergeliefert wurde.

Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Abnehmers insoweit zur Rückübertragung, als der Wert der uns gegebenen Sicherheit unsere Lieferungsforderung um mehr als 20 % übersteigt.

 

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, WIRKSAMKEIT

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz unserer Firma. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlich internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.
  3. Sollte sich eine der vorstehenden Bestimmungen nachträglich als unwirksam herausstellen, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall werden sich die Vertrags-partner bemühen, an deren Stelle eine Regelung treten zu lassen, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.

Frank Messerschmidt Design – Langenfeld – 2020

 

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